Semesterticket-Übergangsregelungen bleiben bis zum 5. Juli bestehen

Aufgrund von Corona hast du deine Campuscard noch nicht für das neue Semester validiert? Kein Problem!
Studierende können weiterhin mit ihrer nicht-validierten Campuscard und ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung das Semesterticket nutzen. Eine Ausnahme dieser Regelung sind die Strecken in Nordrhein-Westfalen.
Wenn du es noch nicht getan hast, solltest du deine Immatrikulationsbescheinigung also direkt im eCampus ausdrucken und ins Portemonnaie stecken.
WEG MIT
§219a!