Freiversuchsregelungen
In den letzten Wochen haben wir mit der Hochschulleitung Gespräche für eine #Freiversuchsregelung geführt und uns hessenweit mit anderen ASten für eine landesweite Regelung stark gemacht. Gemeinsam mit den studentischen Vertreter*innen im #Senat haben wir intensiv für eine erweiterte Freiversuchsregelung argumentiert und konnten #überzeugen. In einem unverbindlichen Stimmungsbild haben die Senatsmitglieder gezeigt dass sie in diesem Ausnahmesemester einmalig Möglichkeiten der Notverbesserung positiv gegenüberstehen. Nun wird #nächsteSenatssitzung eine Regelung, die über bloße Kulanz für Fehlversuche hinausgeht, abgestimmt.
- Freiversuche für Fehlversuche: Wenn ihr durch eine Prüfung (Abschlussarbeiten ausgenommen) durchfallt, wird dieses Semester das Durchfallen nicht als #Fehlversuch gezählt
- Freiversuche mit Wiederholungsmöglichkeit: Wenn ihr durch eine Prüfung (Abschlussarbeiten ausgenommen) durchfallt, wird dieses Semester das Durchfallen nicht als Fehlversuch gezählt. Wenn ihr eine Prüfung mit einer für euch unzufriedenstellenden Note abschließt, habt ihr die Möglichkeit die Prüfung freiwillig zu wiederholen. Die Note aus dem #ZweitenVersuch zählt dann.
- Freiversuche mit Notenverbesserung: Wenn ihr durch eine Prüfung (Abschlussarbeiten ausgenommen) durchfallt, wird dieses Semester das Durchfallen nicht als Fehlversuch gezählt. Wenn ihr eine Prüfung mit einer für euch unzufriedenstellenden Note abschließt, habt ihr die Möglichkeit die Prüfung freiwillig zu wiederholen. Die #bessereNote aus beiden Versuchen zählt dann.
Wir stehen stark für Option 3, die erweiterte Freiversuchsregelung mit Notenverbesserung ein und konnten schon sehr viele Senatsmitglieder davon überzeugen, dass einzig diese Regelung der aktuellen Ausnahmesituation angemessen ist. Auch, weil uns sehr, sehr viele Nachrichten und E-Mails von euch zu dem Thema erreicht haben, und trotz großer Bemühung aller Beteiligter es immer noch massive Probleme in der digitalen Lehre gibt.