Der Haushalt ist die politische Absichtserklärung des AStA zur Verwendung der studentischen Gelder und online einsehbar. Für Fragen könnt ihr euch an das Finanzreferat wenden.
Gem. § 257 HBG sind die Aufbewahrungsfristen maximal 10 Jahre.
Gemäß §12 Abs. 5 der Finanzordnung sind Jahresschlussrechnungen mindestens 3 Monate lang öffentlich zugänglich. Daher sind die Jahresschlussrechnungen aktuell nicht dauerhaft online.
➽ Finanzordnung (Stand: 31.07.2019)
Jahreschlussrechnung:
➽ Jahresschlussrechnung 2020 (zur Kenntnisnahme dem Studierendenparlament am 12.05.2021 vorgelegt)
➽ Vorherige Haushalte der Studierendenschaft von 2010-2020